Hallström Ostermeyer berät mittelständische Unternehmen, Gesellschafterkreise und Geschäftsleitungen im Wirtschaftsrecht. Wir arbeiten in kleinen Teams, mit klarer Zuständigkeit und nachvollziehbarem Aufwand.
Viele rechtliche Probleme entstehen nicht an einem bestimmten Tag. Sie wachsen über Jahre: aus einem Gesellschaftsvertrag, der nie angepasst wurde, aus Arbeitsverträgen nach altem Muster, aus Datenflüssen, die niemand dokumentiert hat.
Wir sehen uns zuerst an, wo Sie tatsächlich stehen. Danach empfehlen wir, was zu tun ist, und sagen auch, was warten kann. Nicht jede Unklarheit braucht ein Gutachten. Manchmal reicht eine kurze Einschätzung, in anderen Fällen lohnt sich ein geordnetes Projekt mit festem Rahmen.
Viele Mandate berühren mehrere Rechtsgebiete. Eine Transaktion betrifft auch Arbeitsverhältnisse und Daten, ein Mietvertrag auch die Gesellschaft. Unsere Teams arbeiten deshalb über Fachgrenzen hinweg zusammen.
Die Grundsätze greifen ineinander: Der Sachverhalt bestimmt das Ziel, das Ziel bestimmt die Umsetzung, und die Nachbereitung sichert das Ergebnis.
Kein Standardangebot und keine Verkaufspräsentation. Wir hören zu, stellen Fragen und sagen Ihnen offen, ob wir die richtige Kanzlei für Ihr Anliegen sind.